Die ca. 2,3 cm breite und 6 cm tiefe Wunde musste mit einer Wunddrainage versorgt werden und wurde mit zwei Einzelknöpfen genäht. Der Beschuldigte zielte zwar auf den Oberschenkel, konnte dabei aber weder eine Verletzung der darunterliegenden grösseren Blutgefässe oder Nerven sicher ausschliessen. D.________ war in der Folge vom 14.02.2022 bis am 20.02.2022 zu 100 % krankgeschrieben. Gemäss seinen Angaben in der Hauptverhandlung konnte er wegen fehlender Mobilität eine Weile nicht zur Schule gehen, benutzte Krücken, war während sechs bis sieben Wochen in der Physiotherapie und hatte längere Zeit Mühe bei schwerer Anstrengung.