Hinzu kommt, dass die Distanz mit zwei bis zweieinhalb Metern kurz war und der Strafkläger auf einem Stuhl sass und sich somit nicht dynamisch bewegte, sondern statisch war. Der Beschuldigte konnte aufgrund seiner Position – stehend hinter der zweiten Stuhlreihe – richtig ausholen und sich aufgrund der (engen) räumlichen Gegebenheiten für seinen Wurf auch sehr gut orientieren. Auch die Beschaffenheit des Glases half ihm dabei, dass dieses nicht irgendwie, sondern aufgrund seiner Grösse, seines Gewichts und des dicken Bodens gezielt und mit viel Schwung durch die Luft flog.