Dabei war der Kopf des Strafklägers, anders als die Vorinstanz meint, nicht leicht nach links abgewendet, sondern nach hinten zum Beschuldigten gedreht, so dass sich die Silhouette des Strafklägers vergrösserte und die Wahrscheinlichkeit des Beschuldigten, dessen Kopf zu treffen, erhöhte. Hinzu kommt, dass die Distanz mit zwei bis zweieinhalb Metern kurz war und der Strafkläger auf einem Stuhl sass und sich somit nicht dynamisch bewegte, sondern statisch war.