je mit Hinweisen). Für den Nachweis des Vorsatzes kann sich das Gericht – soweit der Täter nicht geständig ist – regelmässig nur auf äusserlich feststellbare Indizien und auf Erfahrungsregeln stützen, die ihm Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters erlauben (Urteil des Bundesgerichts 6B_73/2015 vom 25. November 2015 E.1.3.2). 8.2 Einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand Gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB begeht eine einfache Körperverletzung, wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise (als in Art. 122 StGB umschrieben) an Körper oder Gesundheit schädigt.