Er habe nach dem Auseinandergehen sehr schnell diese Feuchtigkeit an seinem Bein gespürt. Er habe nicht gesehen, wer ihm die Verletzung zugefügt habe, aber er gehe davon aus, dass es der Beschuldigte gewesen sei. Er 21 habe sonst mit niemandem Streit gehabt (pag. 170, Z. 389 ff.). Ein Messer habe er während des Vorfalls nicht gesehen (pag. 171, Z. 412). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass niemand den Messerstich gesehen hat. D.________ selber hat nicht einmal den Stich an seinem Oberschenkel gespürt. 1.7. Beweisergebnis Messerstich