Bei der Staatsanwaltschaft sagte der Beschuldigte am 02.06.2022 aus, dass er es gewesen sei. Er habe eine Erinnerungslücke zu diesem Teil, aber nach langen Therapiegesprächen habe er gemerkt, dass er es gewesen sei. Er sei sich nun sicher, dass diese Anschuldigung zu recht erfolgt sei (pag. 122, Z. 118 ff.). An den Stich habe er keine Erinnerung. Für ihn sei es dann klar gewesen, dass er Hilfe brauche, welche er im Rahmen der Therapie erhalten habe (pag. 123, Z. 127 ff.). An eine Schubserei konnte er sich weiterhin nicht erinnern (pag. 123, Z. 148 f.). Er könne sich nicht erklären, warum er es getan habe. Es tue ihm so leid.