Das Messer habe er zur Selbstverteidigung dabeigehabt. Er wohne in Bümpliz und es sei schon öfters vorgekommen, dass er auf dem Nachhauseweg von irgendwelchen Gruppen angegangen worden sei (pag. 107, Z. 108 ff.). Von einem vorgängigen Gerangel mit D.________ wisse er nichts (pag. 110, Z. 304). Er wisse, dass alles gegen ihn spreche, er könne sich halt einfach nicht mehr daran erinnern (pag. 111, Z. 335 f.). Das Messer habe er hinten rechts am Gurt getragen. Man könne es mit dem Daumen aufschieben und es könne einhändig geöffnet werden (pag. 112, Z. 377 ff.).