Der Beschuldigte sagte anlässlich der Einvernahme bei der Polizei am 04.03.2022 aus, dass er sich in der Zwischenzeit Gedanken gemacht habe. Er sei damals betrunken gewesen, aber wahrscheinlich sei er es gewesen, er wisse es einfach nicht mehr, weil er sehr betrunken gewesen sei (pag. 105, Z. 22 ff.). Er betonte, dass es ihm von Herzen leidtue und es keine Absicht gewesen sei (pag. 105, Z. 25 ff.) und dass ihm diese Sequenz fehle (pag. 106, Z. 93). Wahrscheinlich habe er keine Erinnerung, weil er schockiert sei (pag. 106, Z. 100 f.). Das Messer habe er zur Selbstverteidigung dabeigehabt.