Durch den heftigen Wurf eines Glases gegen den Kopf im Bereich des Gesichts des Strafklägers bestand die Gefahr bleibender, schwerer gesundheitlicher Schädigungen, beispielsweise eine Verletzung der Augen mit einer Beeinträchtigung bis zu einem Verlust der Sehkraft, einer Entstellung des Gesichts z.B. durch Narben, von Knochenbrüchen am Gesichtsschädel, Verletzungen von Gesichtsnerven sowie lebensgefährlicher Verletzungen in Form eines Schädelbruchs sowie Blutungen im Schädelinnern. Der Beschuldigte wusste um die Gefährlichkeit eines heftigen Wurfes eines solch massiven Glases gegen den Kopf (Kopf-/Stirnbereich, insbe-