Er warf in der Folge aus einer Distanz von zwei bis zweieinhalb Metern mit Wucht ein (volles) IKEA-Glas mit einem Füllvolumen von 3,5 dl in Richtung des Strafklägers, wobei das Glas diesen am Kopf im Bereich der Stirne seitlich links traf und dabei bzw. evtl. erst am Boden zerbrach. Der Strafkläger erlitt oberhalb des linken Augenbrauenendes eine ca. 1 cm lange, annähernd in Kopfquerachse verlaufende Hautdurchtrennung mit teils glatten, teils unregelmässigen Wundrändern (Stich- /Schnittverletzung oder Risswunde) sowie in der Umgebung eine dezente Schwellung und eine rötliche Hautverfärbung.