__ sowie H.________, die mit der im I.________(Lokal) vorhandenen Nintendokonsole spielten, ein verbales Hin und Her, da der Beschuldigte ebenfalls mitspielen wollte. Er warf in der Folge aus einer Distanz von zwei bis zweieinhalb Metern mit Wucht ein (volles) IKEA-Glas mit einem Füllvolumen von 3,5 dl in Richtung des Strafklägers, wobei das Glas diesen am Kopf im Bereich der Stirne seitlich links traf und dabei bzw. evtl. erst am Boden zerbrach.