7.4 Erstellter Sachverhalt Gestützt auf die Ausführungen hiervor erweist sich im Ergebnis der folgende Sachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte hatte mit D.________, dem Strafkläger, G.________ sowie H.________, die mit der im I.________(Lokal) vorhandenen Nintendokonsole spielten, ein verbales Hin und Her, da der Beschuldigte ebenfalls mitspielen wollte.