110 Z. 295 ff.). An ein Gerangel mit D.________, welcher dem Strafkläger eine Serviette für dessen Verletzung am Kopf holen wollte, wollte sich der Beschuldigte nicht mehr erinnern können (pag. 110 Z. 304). Bei der Staatsanwaltschaft führte der Beschuldigte aus, er sei rausgegangen, der Türsteher sei ihm entgegengekommen und er habe draussen gewartet, da er realisiert habe, dass er einem das Glas angeworfen habe und sich habe entschuldigen wollen (pag. 102 f. Z. 52 ff.). Er habe draussen gewartet, aber nicht mit böser Absicht, denn er habe sich entschuldigen wollen (pag. 123 Z. 135 f.).