Der Beschuldigte behändigte nach dem Vorfall mit dem Glas ein Messer, welches er von zu Hause mitgebracht hatte, stach D.________ damit unvermittelt in den Oberschenkel, versorgte das Messer anschliessend wieder hinten im Gürtel und wollte gemäss eigenen Angaben nach draussen gehen, um sich zu entschuldigen. Zu letzterem führte er in seiner Einvernahme vom 4. März 2022 aus, er sei nach dem Glaswurf rückwärts gestolpert, die Treppe hinuntergegangen und da sei ihm der Türsteher entgegengekommen. Er habe ihm gleich gesagt, dass er «scheisse gebaut» habe und dass er nach draussen gehen werde und er ihn nicht packen müsse (pag. 110 Z. 295 ff.).