Der Strafkläger schilderte, der Beschuldigte habe vor allem mit G.________ gesprochen, sie hätten dann aber auch versucht, etwas dazu zu sagen. Das habe der Beschuldigte aber abgeblockt bzw. habe sie dann beschimpft (pag. 133 Z. 140 ff.). Auch D.________ gab zu Protokoll, der Beschuldigte sei sehr aggressiv gewesen und habe auf seinen Cousin, G.________, eingeredet. Aus diesem Grund hätten sie drei dann angefangen, auch mit dem Beschuldigten zu sprechen. Dieser sei aber sehr aggressiv gewesen und habe sie, sobald jemand von ihnen etwas gesagt habe, angeschrien, er wolle nicht