Es ist unbestritten, dass die Gruppe um den Strafkläger und der Strafkläger selber den Beschuldigten nicht beim Gamen mitmachen liessen und ihm erklärten, sie hätten für die Game-Kontroller eine ID abgeben müssen. Der Beschuldigte führte in seiner Einvernahme vom 4. März 2022 aus, einer habe gesagt, er habe eine ID hinterlegen müssen und er habe immer wieder gesagt, er wolle nur mit dieser Person sprechen. Die anderen hätten jedoch immer dazwischen gesprochen und auch gelacht, das habe ihn einfach provoziert (pag. 105 Z. 46 ff.).