Für die rechtliche Würdigung spielt dies letzten Endes aber auch keine Rolle und kann somit offengelassen werden. Fest steht jedenfalls, dass das Glas nach dem Wurf des Beschuldigten kaputt war. Entgegen der Auffassung der Verteidigung (pag. 461) steht für die Kammer schliesslich auch fest, dass der Beschuldigte das Glas absichtlich und gezielt gegen den Strafkläger geworfen hatte. Es ist unbestritten, dass die Gruppe um den Strafkläger und der Strafkläger selber den Beschuldigten nicht beim Gamen mitmachen liessen und ihm erklärten, sie hätten für die Game-Kontroller eine ID abgeben müssen.