Der Beschuldigte befand sich direkt hinter D.________ und H.________, die in der zweiten (näher beim Beschuldigten gelegenen) Reihe sassen. Hätte der Beschuldigte das Glas bzw. dessen Inhalt wahllos gegen die vier Anwesenden ausleeren wollen, hätte er nicht viel Schwung benötigt, sondern das Glas schlichtweg einfach nach vorne kippen können. Mit der von ihm gewählten Methode, mithin das Glas über dem Kopf bzw. neben dem Ohr zu heben, wäre er bei der geringen Distanz sogar eher Gefahr gelaufen, die beiden hinteren Personen nicht zu treffen, da die Flüssigkeit über diese – wie vorliegend tatsächlich geschehen – hinweggeflogen wäre.