15 D.________, wonach dies mit voller Wucht geschehen und das Glas nicht langsam geflogen sei, gab der Beschuldigte immerhin an, er habe nichts gesagt von langsam (pag. 109 Z. 223 ff.). D.________ gab in seinen Einvernahmen zu Protokoll, der Beschuldigte habe das Glas nicht ausgeleert, sondern dieses sei geworfen worden (pag. 180 Z. 133 f.). Das Glas sei zudem nicht in einem Bogen, sondern in direkter Flugbahn geworfen worden bzw. es sei kein Zuwerfen, sondern ein Werfen mit Wucht gewesen (pag. 178 Z. 72 ff. und pag. 323 Z. 14 ff.).