121 Z. 67 ff.). D.________ gab anlässlich seiner Einvernahme vom 17. Februar 2022 an, es sei ein wenig das klassische IKEA-Glas gewesen, ein recht schweres Glas (pag. 167 Z. 236). An der Einvernahme vom 2. Juni 2022 führte er aus, soviel er wisse, sei es ein Glas der Grösse 3 dl gewesen, recht massiv. Auf dem Handy zeigte er das Foto eines IKEA-Glases mit dem Namen «Pokal». Es sei das «klassische IKEA-Glas» (pag. 178 Z. 80 ff.). Ein Blick auf die Webseite von IKEA zeigt, dass das vom Beschuldigten und D.________ erwähnte Glas in zwei unterschiedlichen Grössen erhältlich ist.