Da er das Glas in der Hand gehabt habe, sei auf dessen Angaben abzustellen und im Ergebnis von einem 5 dl grossen IKEA-Glas auszugehen (pag. 458). Der Beschuldigte sprach in seinen beiden ersten Einvernahmen von einem normalen, typischen IKEA-Glas, das rund 13 cm gross bzw. etwa 10-15 cm hoch gewesen sei (pag. 101 Z. 137, pag. 108 Z. 184 f., pag. 109 Z. 255 f.). Bei der Staatsanwaltschaft bestätigte er, dass es sich um ein «typisches IKEA-Glas» gehandelt habe. Es habe die Pub-Grösse gehabt, ca. 5 dl. Als dem Beschuldigten ein Bild aus dem Internet eines von ihm erwähnten IKEA-Glases vorgehalten wurde, bestätigte er, ein solches gemeint zu haben (pag. 121 Z. 67 ff.).