14 che subjektiven Einschätzungen ohne Aussagenanalyse nicht per se als unzuverlässig qualifiziert werden können, offensichtlich nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft führte oberinstanzlich zu Recht aus, dass hinsichtlich der Beschaffenheit des Glases klare Angaben vorliegen würden. Sie stellte sich in der Folge auf den Standpunkt, alle hätten von einem sechskantigen und der Beschuldigte zudem von einem 5 dl IKEA-Glas gesprochen. Da er das Glas in der Hand gehabt habe, sei auf dessen Angaben abzustellen und im Ergebnis von einem 5 dl grossen IKEA-Glas auszugehen (pag.