Eine grössere Distanz findet in den Akten keine Stütze, zumal davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte so nahe wie möglich an die hintere Reihe getreten war, als er mit G.________ sprechen wollte. Zudem sagte keiner der Beteiligten aus, der Beschuldigte habe anschliessend einen Schritt zurückgemacht, um von weiter weg zu werfen, ebenso wenig, dass man sich aufgrund der Distanz sowie des Lärms nicht verstanden hätte, als der Beschuldigte die Gruppe angesprochen hatte. Sämtliche Beteiligten setzten die vier Stühle in ihren Zeichnungen nahe zusammen, was angesichts der Länge der Game-Ecke von nur zweieinhalb Metern durchaus Sinn macht.