__ auf einer Skizze die Gegebenheiten der Game-Ecke im I.________(Lokal) ein und verortete den Beschuldigten direkt hinter die beiden Sitzreihen (vgl. pag. 160). D.________ schliesslich gab an, der Beschuldigte habe gefragt, ob die Konsole ihnen [der Gruppe] gehöre, was G.________ verneint und gesagt habe, er habe die ID abgeben müssen (pag. 166 Z. 195 f.). Dies bestätigt nicht nur die Aussagen von G.________, sondern auch die Tatsache, dass die Distanz des Beschuldigten zur Gruppe nur gering gewesen sein konnte (vgl. dazu auch die Skizze gemäss pag. 174 von D.________, aus welcher ersichtlich wird, dass er den Beschuldigten ebenfalls direkt hinter der zweiten Sitzreihe verortete).