12 ner rechten Hand das Glas nach oben offen auf Höhe seines Ohrs hielt, die Finger nach oben, und mit einer Bewegung nach vorne ausschüttete (pag. 446 Z. 20 ff.). Mit Blick auf diese Ausführungen wird ersichtlich, dass der Beschuldigte zwar konstant ausführte, er habe nur den Inhalt des Glases werfen wollen, ebenso aber, dass er dies mittels Anheben des Glases bis zum Ohr gemacht habe.