Das Glas sei voll gewesen, er habe den rechten Arm hochgehoben, so dass die Hand auf Höhe der Ohren gewesen sei, habe das Glas aber in der Hand behalten wollen. Es sei nicht seine Absicht gewesen, jemanden zu verletzen (pag. 121 Z. 62 ff.). Auf konkrete Nachfrage, wie man das Glas halten und bewegen müsse, damit man den flüssigen Inhalt an einen gewünschten Ort werfen könne, ohne selber nass zu werden, antwortete der Beschuldigte, er arbeite mit Kindern und habe gelernt, dass man das könne, ohne nass zu werden. Man müsse mit dem Handgelenk arbeiten. Dies sei eigentlich auch möglich, wenn man das Glas am eigenen Ohr vorbeiführe (pag.