In der Hauptverhandlung sagte D.________, er habe das Glas fliegen gesehen (pag. 323, Z. 14). Ob es effektiv mit voller Wucht geworfen worden sei, sei schwierig zu beurteilen. Das sei einfach seine Wahrnehmung gewesen. Das Glas sei nicht langsam geflogen (pag. 323, Z. 22 ff.). Er könne nicht sagen, ob das Glas kaputtgegangen sei. Er habe kein Klirren wahrgenommen, habe aber am Boden Eis festgestellt. Er sei sich eigentlich sicher wegen des Eises (pag. 323, Z. 28 ff.).