179, Z. 111 ff.). Er habe keine Scherben «springen» gehört. Er wisse, dass Eis darin gewesen sei, deshalb sei er nicht sicher, 11 ob das Glas kaputt gegangen sei (pag. 179, Z. 118 f.). Er habe es nicht so gesehen, als hätte der Beschuldigte nur das Bier ausschütten wollen, denn das Glas sei geworfen worden (pag. 180, Z. 132 ff.).