Bei der Staatsanwaltschaft sagte D.________ am 02.06.2022, der Beschuldigte habe das Glas im Gespräch gegen vorne geworfen und es habe C.________ am Kopf getroffen. Das habe er gesehen (pag. 178, Z. 58 ff.). Das Glas sei sehr schnell geflogen. Es sei ein Ikea-Glas mit Inhalt gewesen und es sei nicht in einem Bogen, sondern direkt geflogen (pag. 178, Z. 73 f.). Es sei seiner Meinung nach ein massives 3 dl-Glas gewesen (pag. 178, Z. 81 f.). Den Glaswurf bezeichnete er als stark und mit ganzer Kraft geworfen (pag. 179, Z. 105 ff.). Den Aufprall habe er nicht gesehen. Soviel er sich erinnern könne sei das Glas nicht am Kopf von C.________ zerbrochen (pag. 179, Z. 111 ff.).