167, Z. 223). Das Glas sei gerade und nicht in einem Bogen geflogen (pag. 167, Z. 227). Er will danach Eis am Boden gesehen haben (pag. 167, Z. 240). Der Beschuldigte habe wohl nicht gezielt gegen den Kopf von C.________ geworfen, er denke, es sei aus Wut geschehen, aber er habe wohl «in Kauf genommen», jemanden zu treffen (pag. 167, Z. 244 f.). Er denke nicht, dass es die Absicht des Beschuldigten gewesen sei, jemanden zu verletzen. Aber es sei ein sehr kleiner Raum und der Abstand von C.________ zur Wand habe nicht mal einen Meter betragen (pag. 167, Z. 254 f.).