In der Hauptverhandlung blieb C.________ dabei, dass das Glas aufgrund der Wucht des Aufpralls an seinem Kopf zersplittert sei (pag. 320, Z. 33 ff.). Etwas Konkretes wisse er nicht. Es sei mehr ein Gefühl (pag. 321, Z. 2). Er sei nachher voller Flüssigkeit gewesen, die nach Bier gerochen habe (pag. 321, Z. 6). Die Distanz zwischen ihm und dem Beschuldigten schätzte er in der Hauptverhandlung auf ca. drei bis vier Meter (pag. 322, Z. 7). Die Wahrnehmungen von C.________ helfen lediglich insofern weiter, als das Glas ihn mit einer gewissen Geschwindigkeit getroffen hat.