und bezeichnete den Wurf als eher stark (pag. 143, Z. 89). Dies anhand des Aufpralls und der Kopfschmerzen, die er am nächsten Tag gehabt habe (pag. 144, Z. 92 f.). Was für ein Glas es gewesen sei, wisse er nicht, aber er selber habe einen Drink gehabt in einem Ikea-Glas, welches sechseckig sei. Vom Geschmack her müsse Bier im Glas des Beschuldigten gewesen sein (pag. 144, Z. 99 f.). Er sei am Dienstag oder Mittwoch zum Arzt