Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 02.06.2022 sagte C.________ aus, dass er vorne rechts gesessen und Richtung Bildschirm geschaut habe. Als der Beschuldigte das zweite Mal gekommen sei, habe er zuerst mit G.________, welcher vorne links gesessen sei, gesprochen. Das sei ein paar Minuten gegangen. Er habe sich umgedreht und dann sei das Glas zu fliegen gekommen und habe ihn an der linken Schläfe getroffen (pag. 145, Z. 70 ff.). Weiterhin konnte er nichts zum Wurf an sich sagen, da er diesen nicht gesehen hat (pag. 143, Z. 74 f.). Die Entfernung schätzte er in dieser Einvernahme auf zwei bis drei Meter (pag. 143, Z. 81) und bezeichnete den Wurf als eher stark (pag.