Der Beschuldigte habe sich dabei ca. drei bis vier Meter von ihm entfernt befunden. Er habe das Glas nicht kommen sehen. Es sei aber noch etwas darin gewesen, denn er sei danach nass gewesen (pag. 134, Z. 198 f.). Er denke nicht, dass jemand etwas zum Glaswurf sagen könne, da sie den Blick gegen den Bildschirm gerichtet gehabt hätten (pag. 135, Z 204 f.). Den Wurf hab er als recht stark empfunden. Der Aufprall am Kopf sei heftig gewesen und das Glas sei an seinem Kopf zersprungen (pag. 135, Z. 225 f.). Er habe eine Platzwunde und eine Gehirnerschütterung gehabt und sei zwei Tage krankgeschrieben gewesen (pag. 135, Z. 234 f.).