8 Nach Auffassung der Kammer erweisen sich die Aussagen des Beschuldigten insgesamt als unglaubhaft und wenig überzeugend. Zwar mag sein, dass der Beschuldigte von Beginn weg zugegeben hatte, das Glas geworfen zu haben. Angesichts seiner Aussage, wonach er nach dem Glaswurf rückwärts gestolpert und die Treppe hinuntergegangen sei und ihm dabei ein Türsteher entgegengekommen sei (pag. 110 Z. 293 ff.), ist allerdings fraglich, inwieweit der Beschuldigte den Wurf des Glases tatsächlich freiwillig zugegeben hatte.