Der Beschuldigte konnte aufgrund von geltend gemachten Erinnerungslücken keine genauen Angaben dazu machen, wie schnell das Glas in Richtung von C.________ flog. Es sei eine Kurzschlussreaktion gewesen, weil das Verhalten der Gruppe vier jungen Männer etwas in ihm ausgelöst habe. Er habe sich arrogant behandelt und ausgelacht gefühlt. Zu diesem Punkt sagte er dann aber in der Hauptverhandlung auch, dass er nicht denke, dass sie ihn ausgelacht hätten, aber es für ihn so rübergekommen sei (pag. 328, Z. 6 ff.).