7.3 Konkrete Würdigung 7.3.1 Zu den Aussagen des Beschuldigten im Allgemeinen Die wesentlichen Aussagen des Beschuldigten fasste die Vorinstanz wie folgt zusammen (pag. 367 f., S. 6 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte machte in seiner ersten Einvernahme vom 13.02.2022 geltend, er habe nur den Inhalt des Glases gegen die Gruppe der vier jungen Männer, welche am gamen waren, werfen wollen (pag. 99, Z. 31 ff.). Dabei habe er einen am Kopf getroffen (pag. 99, Z. 32 f.).