Zu klären gilt es nachfolgend jedoch, was die konkrete Absicht und das konkrete Ziel des Beschuldigten war, aus welcher Distanz und mit welcher Wucht er das Glas geworfen hatte und welche Beschaffenheit es aufwies. Ebenfalls näher einzugehen sein wird auf das Verhalten des Beschuldigten nach dem Vorfall (Nachtatverhalten).