D.________ erlitt dadurch am linken Oberschenkel, aussenseitig, im körperfernen Drittel, eine klaffende Hautdurchtrennung im Sinne einer Stichverletzung (Länge ca. 2.3 cm, Tiefe ca. 6 cm) mit glatten Wunderändern und Blick auf blutig tingiertes Fettgewebe in der Tiefe und einer Schwellung der umgebenden Haut. Dabei entstand als Folge der Stichverletzung eine blutende Verletzung eines Astes der Beinschlagader.