C.________ erlitt dadurch oberhalb des linken Augenbrauenendes eine ca. 1 cm lange, annähernd in Kopfquerachse verlaufende Hautdurchtrennung mit teils glatten, teils unregelmässigen Wundrändern (Stich-/Schnittverletzung oder Risswunde) sowie in der Umgebung eine dezente Schwellung und eine rötliche Hautverfärbung. Zudem erlitt C.________ eine Hirnerschütterung und war vom 16.02.2022 bis am 17.02.2022 arbeitsunfähig.