4 Durch die Kammer zu überprüfen sind demgegenüber die angefochtenen Punkte gemäss Ziff. I.1. (Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand z.N. des Strafklägers) und Ziff. I.1. und 2. (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 50.00). Nicht der Rechtskraft zugänglich ist überdies Ziff. IV.2. (Verfügung betreffend das erstellte DNA-Profil sowie betreffend die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten).