I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 50.00 (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Nicht angefochten und damit in Rechtskraft erwachsen sind Ziff. I.2. (Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung z.N. von D.________), Ziff. I.3. (Verurteilung zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten), Ziff. II. (Bestimmung der amtlichen Entschädigungen und des vollen Honorars von Rechtsanwalt B.__