Rechtsanwalt B.________ beantragte für den Beschuldigten an der oberinstanzlichen Verhandlung Folgendes (pag. 467): I. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Mai 2023 sei zu bestätigen. II. Die Anträge der Staatsanwaltschaft gemäss Berufungserklärung vom 6. Juli 2023, Ziff. 1. und 3. seien vollumfänglich abzuweisen. III. Die Kosten des Verfahrens sowie die Parteientschädigung des Rechtsvertreters von D.________ seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. IV. A.________ sei durch den Kanton Bern eine Parteientschädigung zur Wahrung seiner Rechte in der Höhe von CHF 4'159.95 zu entrichten.