2. der weiteren Verfügung, dass das beschlagnahmte Messer (beim KTD) zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StGB); 3. der Verurteilung von A.________ zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 4. der Bestimmung des Honorars des amtlichen Verteidigers von A.________ für das erstinstanzliche Verfahren; 5. der Bestimmung des Honorars der unentgeltlichen Rechtsvertretung von D.________. II. A.________ sei zudem schuldig zu erklären der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 13.02.2022 in F.________ z.N. C.________