4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (pag. 465 f., Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 24. Mai 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs, wonach A.________ der versuchten schweren Körperverletzung (Art. 122 i.V.m. Art. 22 StGB), begangen am 13.02.2022 in F.________ z.N. D.________, schuldig erklärt wurde;