2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 10. Mai 2024, sowie ein aktueller Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, ebenfalls datierend vom 10. Mai 2024, eingeholt (pag. 442 und pag. 438 ff.). Zudem wurde der Beschuldigte oberinstanzlich nochmals zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 446 ff.).