III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 355). Abschliessend traf die Vorinstanz die weiteren Verfügungen (Vernichtung des eingezogenen Messers, Verfügung betreffend das erstellte DNA-Profil sowie betreffend die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten; Ziff. IV. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 355).