17. Gesamtwürdigung Insgesamt gelangt die Kammer bei einer Gesamtwürdigung der klar negativ bzw. negativ zu gewichtenden Kriterien der Täterpersönlichkeit, des deliktischen und sonstigen Verhaltens sowie der zu erwartenden Lebensverhältnisse trotz des als positiv einzuschätzenden Vorlebens des Beschwerdeführers gleich wie die Vorinstanz (vgl. amtliche Akten SID, pag. 78) zu einer negativen Legalprognose.