In diesem Zusammenhang mutet auch der wiederholte Einwand des Beschwerdeführers, seine Tätigkeiten als Musiklehrer und «Heiler» klar getrennt zu haben, befremdend an. Er scheint gänzlich zu verkennen, dass eine Vielzahl seiner Opfer ehemalige Musikschülerinnen und Musikschüler von ihm waren oder über solche mit ihm in Kontakt traten (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 229 ff.). Seine Tätigkeiten als Musiklehrer und «Heiler» bezogen sich somit teilweise auf den gleichen Personenkreis. Da er seine Musikschule in seinem Wohnhaus betrieben hat (amtliche Akten BVD, pag.