Das spreche auch für eine sofortige vorzeitige Entlassung (pag 67). 16.5 Auch hinsichtlich der zu erwartenden Lebensverhältnisse kann sich die Kammer den zutreffenden und ausführlichen Erwägungen der Vorinstanz anschliessen und vollumfänglich darauf verweisen. Obwohl der Beschwerdeführer diesbezüglich mehrheitlich wiederholen lässt, was er bereits vor der Vorinstanz ausgeführt hat, ist nachfolgend auf seine Einwände einzugehen: